Aktuelles

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10 Antworten auf Aktuelles

  1. C. Grill sagt:

    Hallo,
    am Besten wird es wohl sein, dass es eine Volksabstimmung aller im Einzugsbereich liegenden Gemeinden stattfindet. So hat jede Seite die Möglichkeit Ihre Argumente vorzustellen und dann wird abgestimmt.
    Ich glaube das wäre die Beste Lösung für alle.
    Viele Grüße
    C. Grill

  2. rambl sagt:

    Wer PI-News ernsthaft als Quelle angibt, der disqualifiziert sich selbst. Offensichtlich findet keinerlei Überprüfung der verlinkten “Studien”, Artikel oder “Erkenntnise” sonstiger Art statt. Es geht einfach nur darum, möglichst viel Wind zu erzeugen.
    Fachwissen? Nebensächlich.

    Erschreckend, wie gerade diejenigen, die für sich die wissenschaftliche Deutungshoheit beanspruchen, mit umso mehr Präzision an jeder Wissenschaftlichkeit vorbei schießen…

  3. P.Rank sagt:

    Was sich die ” Bürgermeister ” der betroffenen Gemeinden mit Ihrer in Gutsherrenart
    erledigten Zustimmung zu den Windkraftanlagen über die Köpfe der Bürger hinweg erlaubt haben, ist absolut inakzeptabel und zeugt von mangelnder demokratischer Bereitschaft, die Bürger die es betrifft, zu diesem Vorhaben zu befragen und in die Entscheidung mit einzubeziehen. Als Reaktion werden sie gehörigem ” Gegenwind ” und massivem Widerstand der Bevölkerung zu spüren bekommen.
    P.Rank

    • Claus Rutan sagt:

      @Rank
      wo leben Sie denn? Wie kommen Sie denn darauf? Haben Sie die drei Bürgermeister erlebt? Keiner hat sich über irgendjemand gestellt. Nichts ist beschlossen. Waren Sie länger nicht im Land oder lügen Sie bewusst?

  4. Günter Glier, Gemeinderat der Grünen in Vaterstetten sagt:

    Ich habe versucht, mir einen eigenen Eindruck zu verschaffen. Meine private Erkundungsreise findet sich in der Homepage der Grünen in Vaterstetten:
    http://www.gruene-ebe.de/ov_vaterstetten.html
    - dann weiter unter “Aktuelles”.

  5. Ralph sagt:

    Meine Vorstellung von Demokratie hat mehr mit Information, Entscheidungsfindungsprozessen und damit auch mit Neutralität und Zeit zu tun.

    Soweit ich mir bisher die unstreitigen Tatsachen aus allen Beiträgen herausgearbeitet habe, ergibt sich folgendes:

    - Der Kreis hat die Gemeinden schon lange über das Projekt informiert

    Sollte jemand der Überzeugung sein, dass die Bürgermeister die Planung nicht seit vielen Monaten kennen, wäre ich für eine belegte Gegendarstellung dankbar;
    Ansonsten wäre zu klären, was der Vertreter des Kreises auf der Veranstaltung in Anzing damit gemeint hat, dass die Planung seit 2 Jahren bekannt sei.

    - Die Bayerischen Staatsforsten machen (bisher) für ein Kontrahieren mit einem
    Investor zur Voraussetzung, dass die Anlieger-Gemeinden zustimmen;
    Daher wurde die (rechtlich kaum relevante) Zustimmung der Gemeinden angefragt;

    In dieser Situation wäre es die Aufgabe eines Bürgermeisters seine Gemeinderäte zu informieren und Arbeitsgruppen zu gründen, die sich mit all jenen Fragen beschäftigen, die auch jetzt in der Diskussion auftreten.
    Die ehrenamtlichen Gemeinderäte können im Normalfall keinen Hintergrund zu Sachfragen betreffend WKAn haben, ebenso wie wir Bürger.
    Von meinen Vertretern im Gemeinderat erwarte ich aber, dass sie sich umfassend informieren, bevor sie zu komplexen Fragen Entscheidungen treffen.
    Das Studium der Informationsquellen kostet Zeit. Schwer zu beurteilen ist, welche Informationen, Gutachter und Meinungsvertreter belastbar sind.

    Hier kommt die Neutralität ins Spiel. Extremansichten sollten ebenso ausscheiden wie Aussagen des Investors und dessen zitierte Quellen und Gutachten.
    In einem Gerichtsverfahren, welches in unserem Rechtsstaat Maßstab für Neutralität ist, würden solche Partei-vorträge bzw. – gutachten nicht verwertet, es würde ein Gutachten eines unbeteiligten, unstreitig anerkannten Sachverständigen erholt werden.
    Dieser Anspruch ist auch an die Gemeindevertreter zu stellen.

    - Es kam zu Informationsveranstaltungen die kurzfristig angesetzt waren, zu denen
    nicht die überwiegende Zahl der Gemeinderäte erschienen ist und zu deren Beginn
    im Falle von Anzing der Bürgermeister sich gehalten sah seine Zustimmung für
    das Projekt zu erklären;

    Bis dahin war (und ist bis heute) noch in keiner Form ein objektiver Informationsprozess innerhalb der Gemeinden abgelaufen, so dass sich die Bürger eine Meinung bilden könnten. Daher wird offensichtlich schnell, emotional oder nach Parteivorgabe entschieden.
    Mir ist schon nicht klar, weshalb ein solcher Zeitdruck bestehen soll, dass nicht eine mittelfristige Entscheidung ausreichend wäre. Wer gibt das vor und warum?

    Von den Gemeindevertretern als politisch engagierten Bürgern ist eine Skepsis und Kritikfähigkeit zu erwarten, wenn von aussen Entscheidungen mit Auswirkungen (welchen auch immer) auf Gemeindegebiet getroffen werden.
    Wenn sich mein vorderster Gemeindevertreter daher keine Zeit für einen Entscheidungsfindungsprozess in obigem Sinne nimmt wäre dies nicht nur unverständlich sondern inakzeptabel.
    Daher hat es meinen Respekt, wenn dem von Bürgern geäußertem Bedürfnis einer genaueren und längerfristigen Prüfung des Vorhabens Rechnung getragen wird.

    Weshalb soll es nicht möglich sein, dass die Gemeinde Anzing sich eine längere Zeit ausbedingt als das derzeitig für die Frage der Zustimmung gesetzte Limit?

    Die Initiative Gegenwind und das Engagement Einzelner haben erreicht, was meines Erachtens die Gemeindepolitiker zunächst nicht als erforderlich erachtet hatten, nämlich zumindest etwas mehr Zeit für eine Entscheidungsfindung zu erhalten.
    Daher wundere ich mich (nicht), dass viele Kommentare von Leuten zu finden sind, die sich schon klar positionieren können und auch durch emotionale Äußerungen klar zu erkennen geben, dass ein belastbarer Entscheidungsfindungsprozess bei ihnen nicht stattgefunden haben kann.

    Alle schon entscheidungsfähigen Bürger sollten ihren noch unentschiedenen Mitbürgern die Zeit und die Möglichkeit geben, den diese bewegenden Fragen- und Prüfungskatalog vorzulegen und abgearbeitet zu erhalten.

    Als parteiloser Vertreter aus dem bundesparteipolitisch rot-grünen Bereich wünsche ich mir schon lange – und nicht wie die staatstragende Partei erst neuerdings und aus offensichtlichem Kalkül – die Abschaltung der AKWs und die Energiewende.
    Deswegen will ich aber meine Skepsis vor schnellen Entscheidungen für Projekte notwendig renditeorientierter Investoren nicht verlieren.
    Auch wenn ich (nur) mit einer optischen Einschränkung meiner natürlichen Lebensumgebung und dem Risiko einer Vermögenseinbusse ( durch ev. reduzierten Immobilienwert) investieren soll – alle anderen Argumente dafür und dagegen kann ich aus eigener Sachkenntnis nicht beurteilen – möchte ich doch wissen wie groß die Rendite für die Allgemeinheit ist, wofür bisher noch keine mich überzeugenden Erkenntnisse vorliegen.

    Im Zweifel, wenn die Vorteile für die Allgemeinheit nicht über einen klar messbaren, deutlichen Wirkungsgrad nachgewiesen sind, schulde ich mit Sicherheit niemandem, aber insbesondere nicht meinen Kindern und Enkeln, eine WKA.

    Im übrigen sehe ich ein klar messbares Kriterium darin, wie viele Anwohner bei Standorten gleicher Windqualität und damit Effizienz jeweils betroffen wären.

    - Es liegt ein durch den Kreis erholtes Gutachten vor, welches 19 geeignete
    Standorte, von denen keiner jener im Forst ist, ausweist;

    Ich werde daher meine bisher unentschiedene Haltung aufgeben und dem Vorhaben innerlich zustimmen, wenn die gutachterlich als geeignet festgestellten 19 Standorte offengelegt werden, das Gutachten zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht würde und ich demgegenüber erkennen könnte, dass von der Planung im Ebersberger Forst die geringste Anzahl an Bürgern betroffen wäre.
    Die Kriterien, wann ein Bürger, in welcher Entfernung und von was (nur Optik oder auch Schall etc.) betroffen ist, müsste ein Experte bestimmen auf den man sich einigt und dessen Ergebnis über eine Schiedsabrede vorab als verbindlich vereinbart wird.

    Gute Nacht

    PS: Wären zustimmende Gemeinden bereit, die WKA auch als gemeindeeigenen
    Betrieb zu organisieren? Das sollten sie, wenn von der Rentabilität
    überzeugt!

    • Peter sagt:

      Hi Ralph(i),

      das ist mit Abstand so ziemlich der beste Kommentar, der hier veröffentlicht wurde. Respekt. Besonders gut finde ich den letzten Absatz, quasi Dein Resumee. Hast Du Dir schon mal überlegt, ob wir (vielleicht sogar unter Einsatz unseres Briefpapiers) das Standortgutachten im Wege eines berechtigten Auskunftsverlangens (wohl problematisch) anfordern sollten ? Dieses Gutachten würde mich nämlich sehr interessieren und vor allem, weshalb eine Abwägung dazu geführt hat, den jetzt oft als endgültig hingestellten Standort als am besten geeignet darzustellen ?

      LG Peter

      • Ralph sagt:

        Hallo Peter,

        danke für die Blumen. Ich denke aber nicht dass wir uns kennen.
        Es wäre abzuklären, ob der Initiative Gegenwind das GA nicht schon vorliegt.
        Ansonsten wird dies mit Sicherheit Bestandteil des Fragen- und Prüfungskataloges sein, der derzeit ausgearbeitet wird.
        Offensichtlich ist das Gutachten ja auf Kosten der Allgemeinheit erholt worden, so dass diese auch Einblick erhalten sollte, zumal sich die Bayerischen Staatsforsten ja eine positive Bürgerbeteiligung durch gemeindliche Zustimmung wünschen und dafür eigentlich zur maximalen Information beitragen sollten.
        Welche Stelle und Person hat den auf eine erfolgte Anfrage die Einsichtnahme in das GA abgelehnt und wenn, mit welcher Argumentation?
        Rechtliche Möglichkeiten würde ich dann prüfen, wenn eine endgültige Verweigerung vorliegt und das GA auf keinem Weg beigebracht werden kann.
        Priorität sollte derzeit die Erstellung des Fragen- und Prüfungskataloges sowie dessen Kommunikation gegenüber den Gemeindevertretern haben.

        Gruß

        Ralph

      • Finde ich auch sagt:

        Da kann ich nur zustimmen.

        Wenn doch nur alle (komplizierten) Streitfragen erst einmal auf diese gründliche Weise aufgedröselt würden.

        Insbesondere die Hinweise auf die Pflichten von Gemeinderäten finde ich sehr gut.

        Nur leider: Nützt es nichts, weil Gemeinderäte auch nur Menschen sind und man sollte da nicht zu viel erwarten.

  6. Der Windradrummel, der vom Kreistag und von Landrat Fauth im Landkreis vorangetrieben wird, verstößt gegen Verfassungsrecht, denn nach Art. 83 Abs 1 der Bayerischen Verfassung (BV) fällt die Versorgung der Bevölkerung mit elektrischer Energie in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden. Der Landkreis und damit auch der Kreistag haben daher keinerlei gesetzlich zugewiesene Kompentenzen für die Suche nach geeigneten Standorten innerhalb des Hoheitsgebietes der Landkreisgemeinden, noch für irgendwelche weitere Planungen für die “Energiewende”, die die Hoheitsgebiete der Landkreisgemeinden berühren.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Landkreisordnung: die Energieversorgung gehört nicht zu den in Art. 51 LKrO benannten Aufgaben des eigenen Wirkungskreises des Landkreises, es liegt auch kein Fall des Art.52 LKrO vor und es handelt sich auch nicht um Aufgaben des Art. 53 LKrO . Auch liegt keine freiwillige Kompetenzübertragung von den Landkreisgemeinden an den Landkreis vor.

    Dennoch hat der Kreistag rechtswidrigerweise ein teures Standortgutachten in Auftrag gegeben, in dem diverse Standorte für Windkraftanlagen innerhalb des Gebietes von Landkreisgemeinden vorgeschlagen wurden und er scheut sich auch weiterhin nicht, sich rechtswidrigerweise Kompetenzen anzumassen, entsprechende Beschlüsse zu fassen und dafür auch Steuergelder auszugeben.

    Wegen dieser Kompetenzprobleme sind Kreistag und Landratsamt jetzt auf die Idee gekommen, die Windmühlen im gemeindefreien Gebiet Ebersberger Forst anzusiedeln. Nicht der tolle Wind im Forst, sondern diese rechtlichen Gründe waren für die Standortwahl ausschlaggebend – von vorherein liegt darin ein Abwägungsfehler begründet, der die Entscheidung zugunsten dieses Standortes rechtlich fragwürdig und angreifbar macht.

    Schlimmer noch ist aber, dass der Kreistag und auch das Landratsamt wider jegliche Neutralitätspflicht einseitig eine bestimmte Finanzierungsfirma aus dem Grauen Kapitalmarkt begünstigen und dem unbedarften Bürger eine hochriskante Beteiligung an Finanzkonstrukten zur Finanzierung der Windmühlen im Landschaftsschutzgebiet als angeblich völlig sichere und gewinnbringende Geldanlage in Form eines sog. Bürgerkraftwerks schönreden und aufschwatzen wollen.

    In den bisherigen Projekten der Finanzierungsgesellschaft aus Münchens wird aber das unternehmerische Risiko der Investition (bis zum Totalausfall der Investitionssumme und – je gewählter Rechtskonstruktion – sogar mit Nachschusspflicht, d.h. bei Windflaute oder Verhinderung der Einspeisung aus anderen Gründen besteht dann sogar die Gefahr der persönlichen Insolvenz) vollständig auf die Geldgeber (d.h. auf die naiven Leute, die den Sprüchen der Landkreisgrünen und des Kreistags glauben) abgewälzt. Die Finanzierungsgesellschaft (richtiger wohl: Finanzierungsvermittler) ist immer fein raus, weil sie kein Risiko trägt, dafür aber 100% sichere Provisionen einstreicht – alles frei nach dem Motto: nach uns die Flaute.

    Eine solche einseitige Parteinahme verstößt nicht nur gegen Wettbewerbsrecht, sondern auch gegen die rechtsstaatlich gebotene Neutralitätspflicht.

    Eine Prüfung dieses rechtsstaatlich fragwürdigen Verhaltens der Landkreisgremien durch die Rechtsaufsicht ist überfällig.

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